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Aktuelles

Eckpunktepapier des Bundesjustizministeriums zur Modernisierung des Abstammungsrechts

Neben die herkömmliche Vater-Mutter-Kind(er)-Familie treten immer häufiger andere Familienmodelle wie unverheiratete Eltern, Regenbogenfamilien und solche, deren Kinder aus Samen- oder Eizellenspenden hervorgegangen sind. Für diese soll die Zuordnung der aus ihnen stammenden Kinder vereinfacht werden. Dazu hat das BMJ im Januar 2024 ein Eckpunktepapier zur Diskussion gestellt. Die Pressemitteilung (mit weiterführenden Links) finden Sie hier.

So soll ein Kind aus einer gleichgeschlechtlichen Beziehung künftig auch zwei Mütter haben können. Die gemeinsame Mutterschaft ist dem Gesetz bisher unbekannt und nur der oft lange und aufwendige Weg über die Adoption steht zur Verfügung.

Schon vor der Zeugung soll durch Elternschaftsvereinbarungen festgelegt werden können, wer neben der Geburtsmutter Vater oder Mutter werden soll.

Dem leiblichen Vater soll eine bessere Rechtsposition ermöglicht werden, wenn er neben dem rechtlichen Vater Verantwortung für das Kind übernehmen will. Dazu soll während der Anhängigkeit eines Vaterschaftsfeststellungverfahrens keine Anerkennung der Vaterschaft durch einen anderen Mann erlaubt sein. Auch soll die sozial-familiäre Beziehung des Kindes mit dem rechtlichen Vater nicht mehr jede Anfechtung der Vaterschaft durch den leiblichen Vater blockieren. Dies hat das Bundesverfassungsgericht in einer brandaktuellen Entscheidung vom 09.04.2024 (Az. 1 BvR 2017/21) ohnehin für verfassungswidrig erklärt.

In dem häufigen Fall, dass ein Kind in einer Ehe geboren wird, dessen leiblicher Vater nicht der Ehemann ist (obwohl letzterer rechtlich als Vater gilt), soll den Eltern erleichtert werden, die Zuordnung zum leiblichen Vater vorzunehmen, wenn alle Beteiligten einverstanden sind. Ein gerichtliches Anfechtungsverfahren oder eine Ehescheidung sind dann nicht mehr erforderlich.

ACHTUNG: Vom Eckpunktepapier bis zur Verabschiedung als Gesetz kann durchaus längere Zeit vergehen. Wann die Reformpläne umgesetzt werden, ist derzeit nicht verlässlich abzusehen.

Eckpunktepapier des Bundesjustizministeriums zur Modernisierung des Unterhaltsrechts

Das Unterhaltsrecht soll künftig den geänderten Familienmodellen besser Rechnung tragen: Dazu hat das BMJ im August 2023 ein Eckpunktepapier zur Diskussion gestellt. Die Pressemitteilung (mit Link zum Wortlaut) finden Sie hier.

Das derzeit geltende Recht kennt beim Kindesunterhalt nur das Residenzmodell, also die Betreuung gemeinsamer Kinder nach der Trennung durch einen Elternteil. Immer häufiger teilen sich die Eltern jedoch heutzutage die Betreuung – bis hin zum “echten” Wechselmodell, in dem beide Elternteile gleiche Betreuungsanteile übernehmen. Für dieses hat der Bundesgerichtshof immerhin eine (allerdings aufwendige) Berechnungsmethode des Kindesunterhalts entwickelt. Für die vielen denkbaren Abstufungen zwischen Residenzmodell und Wechselmodell greift diese jedoch nicht.

In den Fällen, wo sich die Kinder bspw. 30% oder 40% ihrer Zeit bei einem Elternteil aufhalten, was deutlich über bloße Wochenendbesuche hinausgeht, wird es als ungerecht empfunden, wenn trotzdem der volle Kindesunterhalt an den Elternteil gezahlt werden soll, der die verbleibenden 60% oder 70% der Betreuung leistet. Das Argument, dass bei dem überwiegend betreuenden Elternteil Kosten weiterlaufen, die vom Aufenthalt der Kinder unabhängig sind, überzeugt nicht vollständig, denn auch der in geringerem Umfang betreuende Elternteil muss bspw. Kinderzimmer vorhalten.

Nach den Plänen des BMJ soll künftig in solchen Fällen, wo der Betreuungsanteil eines Elternteils zeitlich mehr als 29% (was in etwa dem bloßen Wochenendbesuch entspricht), aber noch nicht 50% ausmacht, der Unterhaltsbedarf in EUR nach dem addierten Nettoeinkommen beider Eltern ermittelt werden (anhand der altbekannten Düsseldorfer Tabelle).

Dieser Unterhaltsbedarf wird dann um eine Pauschale bereinigt und im Verhältnis der Einkünfte der beiden Elternteil zueinander verteilt, wobei erneut eine Pauschale die Betreuungsanteile abbildet. Die Verwendung von Pauschalen soll verhindern, dass die Eltern den Streit ums Geld in einen Streit um Betreuungzeit verlagern, weil es letzlich auf einen Nachmittag mehr oder weniger bei der geplanten Berechnungsmethode nicht ankommen wird.

Berechnungsbeispiele zur Verdeutlichung finden Sie hier.

Was kompliziert klingt, stellt tatsächlich für die damit befassten Praktiker eine Vereinfachung und Vereinheitlichung dar und ermöglicht eine bessere Prognose und Beratung der Mandanten. Allerdings ist eine Ermittlung der Einkommen beider Eltern nötig, was einiges an Mehrarbeit bedeutet.

ACHTUNG: Vom Eckpunktepapier bis zur Verabschiedung als Gesetz kann durchaus längere Zeit vergehen. Wann die Reformpläne umgesetzt werden, ist derzeit nicht verlässlich abzusehen.