Mitsorgerecht ohne Zustimmung der Kindesmutter
Bei Unverheirateten kommt eine gemeinsame elterliche Sorge nur zustande, wenn die Eltern eine gemeinsame Sorgeerklärung abgeben, die zu beurkunden ist (durch Jugendamt, Notar oder Gericht). Ohne eine solche Erklärung liegt die elterliche Sorge alleine bei der Kindesmutter. Doch welche Möglichkeiten hat der Kindesvater, die Mitsorge zu erreichen, wenn die Kindesmutter nicht bereit ist, eine Sorgeerklärung […]
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