Wissenswertes

Mediation im Familienrecht

Was ist das?

Mediation ist der Versuch einer einvernehmlichen und verbindlichen Lösung der emotional oft aufgeladenen und rechtlich komplizierten Probleme im Zusammenhang mit einer Trennung – und zwar durch die Partner selbst. Eigenverantwortlich und lediglich unter der Vermittlung eines Mediators erarbeiten die Parteien gemeinsam Lösungen für die anstehenden Fragen. Das juristische Fachwissen stellt der Mediator zur Verfügung, ebenso die Strukturen wie Gesprächsleitung und Gesprächsregeln. Der Ablauf im Einzelnen und die zu klärenden Themen werden von den Parteien ebenso wie die Lösungsvorschläge weitestgehend selbst bestimmt.

Am Ende soll eine von beiden Seiten erarbeitete und getragene Verhandlungslösung stehen, die schriftlich (evtl. notariell) festgehalten wird.

Rolle des Mediators

Der Mediator ist strikt neutral, er ist nicht Interessenvertreter einer Seite. Er scheidet mit der Übernahme der Mediation folglich auch als Anwalt in einer streitigen Auseinandersetzung der Parteien im Falle des Scheiterns der Mediation aus. Der Mediator vermittelt, schlichtet, versachlicht, strukturiert, steuert Ideen bei und verschafft beiden Seiten und ihren Anliegen Gehör und im Optimalfall Verständnis bei der anderen Seite. Der Mediator richtet oder bewertet nicht.

Ablauf einer Mediation

Zunächst prüfen Parteien und Mediator in einem unverbindlichen und kostenlosen ersten Treffen, ob überhaupt eine Eignung für ein Mediationsverfahren gegeben ist. Freiwilligkeit und beiderseitiges aufrichtiges Interesse an der Durchführung und Mitwirkung in einer Mediation muss vorhanden sein. Ein Mindestmaß an Offenheit, Gesprächsbereitschaft und Respekt im Umgang miteinander ist unabdingbar.

Paare, die einander bereits in gerichtlichen Verfahren gegenüberstehen oder anwaltlich vertreten sind, eignen sich meist nicht mehr für eine Mediation – es sei denn, sie sind bereit, die Verfahren zum Ruhen zu bringen und die Anwälte “zurückzupfeifen”. Doch selbst dann besteht die Gefahr, dass Erkenntnisse aus der Mediation Eingang in die gerichtliche Auseinandersetzung finden, was naturgemäß aus Misstrauen zu Zurückhaltung bei der Mediation führt.

Bei Eignung legt der Mediator eine Liste mit typischen familienrechtlichen Frage- und Problemstellungen vor, die den Parteien jedoch lediglich als Orientierung dienen soll. Anhand dieser Liste und vor allem unter Einbeziehung des darüber hinaus selbst erkannten Regelungsbedarfs einigen sich Parteien und Mediator auf Dauer und Zahl der Sitzungen sowie einen groben “Fahrplan” der zu behandelnden Streitpunkte. Probleme, die nicht in der festgelegten Zeit geregelt werden können, erweisen sich in aller Regel als mediationsungeeignet.

In jeder Sitzung werden die anstehenden Probleme Schritt für Schritt bearbeitet. Am Ende jeder Sitzung wird ein Protokoll mit den Zwischenergebnissen und Aufgaben für den nächsten Termin erstellt. In der Abschlusssitzung kann dann im Erfolgsfall eine umfassende Regelung oder Teilregelungen verbindlich festgehalten werden. Regelungen können selbstverständlich sowohl Zwischenlösungen als auch mittel- oder langfristig angelegt sein.

Was Mediation nicht leisten kann

Mediation ist keine Paartherapie, sie dient auch nicht in erster Linie der Aufarbeitung der Gründe für das Scheitern der Beziehung. In der Mediation bleibt kein Raum für die “Abrechnung” mit der anderen Seite oder den Blick zurück im Zorn; solche Versuche wird der Mediator sofort unterbinden. Zwar kann es gelegentlich sinnvoll sein, Gründe und Ursachen für ein bestimmtes Problem herauszuarbeiten, wenn man es dann leichter einer Lösung zuführen kann. Ziel der Mediation ist es jedoch immer, zukunftsorientierte Lösungen und rechtliche Grundlagen für die kommende Zeit nach der Trennung und die damit zusammenhängenden und für die Parteien oft nicht überschaubaren Fragen zu finden.

Welche Vorteile hat die Mediation?

Juristische Auseinandersetzungen haben gerade im Bereich des Familienrechts schwerwiegende Nachteile, die mit der Mediation vermieden werden können:

  • In der Regel kennen gerichtliche Verfahren nur Sieger und Verlierer, mit der Folge, dass eine Seite sich ungerecht behandelt fühlt und häufig einen anderen “Kriegsschauplatz” eröffnet oder die Auseinandersetzung fortführt. Ein Interessenausgleich findet nicht statt, persönlicher und Rechtsfrieden kehrt nicht ein.
  • Das Familienrecht orientiert sich an einem vom Gesetzgeber vorgegebenen familiären Leitbild, dass mit der in Beziehungen und Familien gelebten Wirklichkeit wenig zu tun hat und den Besonderheiten des Einzelfalls selten gerecht wird. Es wird alles über einen Kamm geschoren.
  • Gerichtliche Verfahren dauern lange. Selbst Eilverfahren können ohne weiteres ein halbes Jahr in Anspruch nehmen, Hauptverfahren dauern durchaus ein Jahr und länger, selbst dann kann noch eine zweite Instanz folgen. Mehrjährige Gerichtsverfahren sind im Familienrecht keine Ausnahme, sondern tägliche Praxis.
  • Gerichtliche Verfahren kosten Geld. Gerichts- und Sachverständigenkosten liegen dabei in der Regel im drei- bis vierstelligen Bereich, Anwaltskosten mindestens im vierstelligen Bereich (je Partei). Unterliegt man, hat man auch noch die Kosten der Gegenseite zu tragen. Die Kosten können so manchmal existenzbedrohende Ausmaße annehmen und lassen sich selten im Voraus kalkulieren.
  • Gerichtliche Verfahren kosten Nerven. Die lange Dauer verhindert, dass man zur Ruhe kommt. Jeder neue Anwaltsbrief, jede neue Gerichtspost löst Verärgerung, Frust, Angst oder Verwirrung aus. Juristisch können ohnehin nur wenige Parteien dem Geschehen folgen, man fühlt sich ausgeliefert. Die von den Anwälten (die als einseitige Interessenvertreter dabei meist dem Wunsch/Auftrag ihrer Mandanten folgen) rücksichtslos und hart geführten Auseinandersetzungen zerschlagen viel zusätzliches Porzellan zwischen den Parteien und gehen manchmal (zumindest aus der Sicht der Betroffenen) unter die Gürtellinie. Mit der Einreichung einer Antragsschrift bei Gericht entsteht oft eine Eigendynamik, der die Parteien nicht wieder Herr werden, haben sie doch die Verantwortung für ihre Probleme an Gericht und Anwälte abgegeben.

Zwar kostet auch die Mediation Geld, da der Mediator die Sitzungen stundenweise abrechnet, doch ist aufgrund der von vornherein stattfindenden zeitlichen Begrenzung eine Kalkulation möglich. Bei einem üblichen Stundensatz zwischen 100 – 200 € zzgl. Mwst. und 4 – 6 Sitzungen von max. 2 Std. Dauer ist Mediation sehr viel günstiger als gerichtliche Verfahren und lohnt sich häufig auch, wenn nur einzelne Probleme aus dem Streit genommen werden können, ohne dass eine umfassende Regelung gelungen ist.

Auch die Mediation fordert seelische Kraft. Die Bereitschaft zu offenem Gespräch und zum Kompromiss ist notwendig, aber auch oft schmerzhaft. Doch ist die Dauer der Anstrengung von vornherein überschaubar, der Aufwand zielgerichtet und konstruktiv, Unterstützung durch den Mediator vorhanden.

Bei der Mediation bleiben die Parteien Herren des Verfahrens; Dauer, Umfang, Inhalt und Ton bestimmen sie selbst. Individuelle Lösungen sind möglich, ja gefragt. Eine erfolgreiche Mediation berücksichtigt weitgehend die Interessen beider Seiten, so dass niemand sich als Verlierer fühlen muss. Belastbare, weil von beiden Seiten akzeptierte Regelungen schaffen Frieden.