Preise

Preise

Die Kosten eines Anwalts sind im Voraus schwer zu kalkulieren oder anzugeben. So einzigartig, wie jeder Fall, sein Verlauf, der damit verbundene Aufwand und die wirtschaftliche oder sonstige Bedeutung für die Mandanten, so individuell sind die Kosten jedes Auftrags.

Drei Modelle finden regelmäßig Anwendung bei der Vergütung des Anwalts:

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

Herkömmlich ist die Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG; früher Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung), die der Gesetzgeber vorgibt. Hier wird für jeden Auftrag ein Gegenstandswert ermittelt und sodann anhand von Auftragsart und -umfang die anfallenden Gebühren aus einer Tabelle entnommen. Ein Beispiel aus dem familienrechtlichen Bereich finden Sie hier: www.familienrecht-ratgeber.de/familienrecht/gericht/content_05.html

Dieses Modell hat den Vorteil, dass Rechtsanwalt und Mandant nicht über die Höhe der Gebühren verhandeln müssen, sie können sie dem Gesetz entnehmen. Nachteilig ist, dass Gegenstandswert oder Umfang des Auftrags sich im Laufe des Mandats ändern können und daher bei Auftragserteilung nur sehr eingeschränkt vorhersehbar sind. Auch kann die Abhängigkeit vom Gegenstandswert dazu führen, dass für ein Mandat mit hohem Gegenstandwert, aber geringem Aufwand hohe Kosten entstehen (was für den Mandanten schwer nachvollziehbar ist) oder für geringe Gegenstandwerte enormer Aufwand entwickelt werden muss (was für den Anwalt nicht kostendeckend ist).

Stundenhonorar

Abweichend vom RVG kann daher ein Stundenhonorar vereinbart werden. Hierbei,  wird (in der Regel unabhängig vom Gegenstandswert) ein Stundensatz zwischen Mandant und Anwalt frei ausgehandelt. Der Vorteil ist, dass am Ende des Mandats (oder bei einer Zwischenabrechnung) einfach die geleistete Stundenzahl mit dem Stundensatz multipliziert werden muss, um die Kosten zu ermitteln. Nachteilig ist, dass zwischen Mandant und Anwalt Diskussionen um die tatsächlich geleistete Stundenzahl oder deren Berechtigung/Notwendigkeit aufkommen können. Auch hier ist zu Beginn des Mandats selten verlässlich absehbar, wie viele Stunden anfallen werden; eine Kalkulierbarkeit für den Mandanten ist nicht gewährleistet.

Pauschalhonorar

Eher kalkulierbar für beide Seiten ist die dritte Möglichkeit: ein Pauschalhonorar, das für einen bestimmten Auftrag und eine bestimmte Dauer ein festes Honorar vorsieht. Sollte der Auftragsumfang oder die Dauer überschritten werden, muss entweder neu verhandelt oder bereits bei Mandatserteilung ein Vorgehen für diesen Fall vereinbart werden.

Transparente Kostenübersicht

Sie sehen, dass die Vergütung des Anwalts ein schwieriges und manchmal zwischen Mandant und Anwalt auch streitiges Thema ist, selbst wenn die anwaltliche Arbeit ansonsten erfolgreich war. Um die anfallenden Gebühren für unsere Mandanten so transparent  wie möglich dazustellen, ermitteln wir Ihnen bei Mandatsbeginn eine Kostenübersicht nach RVG auf der Grundlage des bis dahin erteilten Auftrags und des absehbaren Umfangs. Wir sind gerne bereit, mit Ihnen über die anderen Vergütungsmodelle zu sprechen und individuelle Lösungen zu finden. Sprechen Sie uns an.